Die reguläre Frist zur Antragstellung für die Teilnahme an der Lernmittelfreiheit endet mit Ablauf des heutigen Tages.
Aus Kulanzgründen wird die Frist einmalig bis zum 15.04.2026 verlängert. Wir bitten jedoch zu beachten, dass diese Fristverlängerung ausschließlich für online eingereichte Anträge gilt.
Nutzen Sie bitte folgenden Link:
Antrag auf Lernmittelfreiheit durch den Landkreis Mayen-Koblenz