Am 17.06.2026 besuchten wir mit unserer Arbeitsgemeinschaft Schülerstreitschlichtung das Amtsgericht Mayen. Wir fuhren mit dem Zug zum Ostbahnhof Mayen. Von dort aus gingen wir dann zu Fuß zum Amtsgericht. Als wir in das Amtsgericht reingingen, redeten wir zunächst mit einem Justizbeamten und dann konnten wir schon in den Gerichtsraum gehen. Der Gerichtssaal ist sehr groß und hat auf seiner langen Seite zur Straße viele große Fenster. Wir setzten uns hinten in die Besucherreihen und holten unsere Protokolle und unser Schreibmaterial raus.

Vorne im Raum stand leicht erhöht ein länglicher Tisch mit drei Sitzplätzen. Bei den beiden äußeren stand jeweils ein Computer. Am Rand des Tisches stand noch ein Stuhl mit noch einem Computer und zwei Lautsprechern. An der Fensterseite stand ebenfalls ein langer Tisch mit 6-8 Sitzplätze. Etwas weiter hinten im Raum und eher auf der Fensterseite stand noch ein einzelner Tisch. Auf der Seite, wo die Türen waren, stand noch ein einzelner Tisch mit einem Computer. Als der Staatsanwalt, der Rechtsanwalt, die Protokollantin und der Angeklagte Platz genommen hatten, erschien kurz darauf der Richter und wir standen alle auf. Als der Richter sagte, wir dürften wieder Platz nehmen, setzten wir uns. Der Richter nahm in der Mitte am langen Tisch am Ende des Raumes Platz.
Ein Richter hört aufmerksam zu, liest Hinweise, hört sich die Aussagen der Zeugen, des Rechtsanwaltes, des Staatsanwaltes und des Angeklagten, wenn dieser aussagen möchte, an. Anhand der Hinweise und Aussagen fällt er zu Gunsten des Angeklagten oder des Anklägers ein Urteil.
Der Staatsanwalt erhebt bei einem Tatverdacht eine Anklage. Er sucht nach der Wahrheit. Er verliest vor Gericht die Anklageschrift. Dazu nimmt er am Prozess teil und argumentiert für die Gesetze des Staates. Bei der Verhandlung saß der Staatsanwalt an dem Einzeltisch an der Türseite.
An dem längeren Tisch auf der Fensterseite saß ganz vorne der Rechtsanwalt. Er klärt seinen Mandanten, den Angeklagten, über Chancen und Risiken auf. Er vertritt die Rechte des Angeklagten.
Neben dem Rechtsanwalt saß der Angeklagte. Er kann in einer Verhandlung etwas zu der Anklage sagen, darf aber auch schweigen.
Ebenfalls an dem langen Tisch, an dem der Richter saß, hatte die Protokollantin ihren Platz bei dem Computer mit den Lautsprechern. Eine Protokollantin schreibt mit, was in der Verhandlung geredet wird.
Bei der Verhandlung ging es darum, dass der Angeklagte sein Fahrzeug angemeldet, dann aber wieder abgemeldet hat. Er ist dann ohne Kennzeichen gefahren, beziehungsweise die Kennzeichen lagen im Kofferraum. Dazu lagen noch ungestempelte Unterlagen im Auto. Zeugen besagten, dass der Angeklagte am Bahnhof in Mendig von der Autobahn abgefahren ist. In der Nähe vom Schotterplatz wurde er dann festgenommen.
Dann ging es um die Urteilsfindung. Es wurde auch besprochen, dass der Angeklagte zurzeit eine psychische Krankheit hat, gar nicht arbeiten kann und sein Vater ihm Geld zum Leben zahlt.
Das Urteil ist, dass der Angeklagte aufgrund seiner Krankheit und seinen finanziellen Problemen anstatt der ursprünglich geforderten 1600 Euro nur 1000 Euro an den Kinderschutzbund in Mayen zahlt. Wenn dies nicht in 6 Monaten getan ist, muss er für eine bestimmte Anzahl von Tagen im Gefängnis absitzen.
Nach der Gerichtsverhandlung hatten wir sogar noch Gelegenheit, mit dem Richter und dem Staatsanwalt ein Gespräch zu führen und ihnen Fragen zu stellen, die sie sehr ausführlich und gut verständlich beantworteten.
Dabei erklärten sie uns auch sehr interessante Dinge, wie zum Beispiel, was das Wort Bewährung bedeutet.
Wenn eine Strafe verhängt wird, gibt es zwei Möglichkeiten, die Strafe abzuleisten: Die erste Möglichkeit ist das Zahlen einer Geldstrafe. Sie berücksichtigt immer auch den Nettoverdienst des Angeklagten. Die zweite Möglichkeit ist: Eine Freiheitsstrafe. Die Strafe kann von einem Monat bis zu 15 Jahren gehen. Je nach Tat und Schuld kann die Freiheitsstrafe verkürzt werden. Man entscheidet dann: Kann man die Haftstrafe zur Bewährung aussetzen? Es wird dann festgelegt, wie lange und was. In der Zeit der Bewährung soll der Verurteilte keine Straftaten begehen. Er bekommt einen Bewährungshelfer, der auch immer mit ihm in Kontakt bleibt. In einigen Fällen soll der Angeklagte zum Beispiel eine Therapie, etc. machen. Es wird geschaut, ob der Verurteilte auf dem richtigen Weg bleibt und ob er nicht nochmal Strafen begeht. Wenn jemand mit einer Geldstrafe verurteilt wird und der Angeklagte kein Geld hat, muss er beispielsweise Sozialstunden abarbeiten.
Nach einem lehrreichen und spannenden Besuch im Amtsgericht, sind wir wieder mit dem Zug nach Plaidt gefahren und sicher zuhause angekommen.
Text aufgesetzt von Kiara Wohlleben, Ayleen Müller und Mila Doll, Klasse 6b
