Ab dem 21. Juni gilt eine neue Regel für die Maskenpflicht:

Liegt in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen unter 35, so gilt die Maskenpflicht für alle Personen im gesamten Schulgebäude, bis der Platz im Klassenraum, im Lehrerzimmer oder im Büro erreicht ist. Im Freien und während des Unterrichts am Platz besteht keine Verpflichtung, eine Maske zu tragen.

Bitte denken Sie bei den hochsommerlichen Temperaturen daran, Ihre Kinder ausreichend mit Getränken zu versorgen.

Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass der Wunsch nach luftiger Kleidung zwar verständlich ist, dass diese aber dennoch angemessen sein muss. Bauch, Brustbereich und Po sind auch bei diesen Temperaturen bedeckt zu halten.