Die Kreisverwaltung hat uns gebeten, folgende FAQs zur Schülerbeförderung auf unsere Homepage zu bringen:

Gilt für Kinder weiterhin die Schulbesuchspflicht, auch wenn der Schulbus ausfällt oder verspätet ist?

Ja

Wo kann ich meine Beschwerde zur derzeitigen ÖPNV- und Schülerverkehr-Situation einreichen?

Onlinebeschwerdeformular: https://antrag-kommunal.service.rlp.de/civ.public/start.html?oe=00.00.MYK&mode=cc&cc_key=Busbeschwerde

Können Eltern für Schulfahrten Taxikosten geltend machen?

Ja. Kostenerstattung durch die Verkehrsbetriebe Mittelrhein. Formular unter www.kvmyk.de .

Und hier: https://www.kvmyk.de/kv_myk/Slideshow/Antrag%20auf%20Fahrkostenerstattung%20aufgrund%20Fahrtausfall%20in%20den%20Linienb%C3%BCndeln%20der%20Transdev/

Können Eltern für Schulfahrten Fahrtkosten für den privaten PKW (Kilometergeld) geltend machen?

Ja. 30 Cent pro Kilometer, für die Fahrt, die ausgefallen ist. Formular zur Erstattung, wie bei Taxi-Kosten.  

Können Eltern Lohnausfallkosten für Schulfahrten geltend machen?

Nein.

Werden die Kosten für Schülermonatskarten erstattet?

Die Erstattung der Monatskarten für Selbstzahler ist derzeit noch nicht vorgesehen.

Wie sind die Kinder versichert, wenn sie mit privaten PKW zur Schule gebracht oder abgeholt werden?

Die beiden erwähnten Formulare können Sie auch hier herunterladen: