Bis zum 15. März 2025 müssen die Anträge für Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2025/26 gestellt werden.
Die Anträge müssen online eingereicht werden. Informationen dazu finden Sie in der folgenden Datei:
Bis zum 15. März 2025 müssen die Anträge für Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2025/26 gestellt werden.
Die Anträge müssen online eingereicht werden. Informationen dazu finden Sie in der folgenden Datei:
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